Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Definitionen

  • 1.1 Die folgenden Wörter haben die folgende Bedeutung:
  • Agent: ein Agent, der zum Handeln im Namen des Künstlers ernannt wird;
  • Künstler: eine Person, die Kunstwerke liefert;
  • Grafik: die Grafik, die anhand der in der Auftragsbestätigung des Kunden festgelegten Leistungsbeschreibung erstellt wird;
  • Auftraggeber: eine Person, Firma oder ein Unternehmen, das das Kunstwerk in Auftrag gibt;
  • Auftragsbestätigung des Kunden: das Auftragsbestätigungsblatt;
  • Vertrag: diese Bedingungen und die Auftragsbestätigung des Kunden;
  • Gebühr: wie in Klausel 6 definiert.
  • Lizenzrechte: die Gewährung des Rechts zur Nutzung des Kunstwerks gemäß der Kundenauftragsbestätigung;
  • Gebiet, Bankkonto, Stellenbeschreibung: wie in der Kundenauftragsbestätigung definiert.
  • 1.2 Der Begriff „Person“ umfasst natürliche Personen, juristische Personen und nicht rechtsfähige Vereinigungen (unabhängig davon, ob sie über eine eigene Rechtspersönlichkeit verfügen).
  • 1.3 In diesen Bedingungen schließt der Singular den Plural ein und umgekehrt.

2. Pflichten des Künstlers und der Agentur

  • 2.1 Der Künstler verpflichtet sich, das Kunstwerk gemäß diesem Vertrag bereitzustellen.
  • 2.2 Die Agentur handelt ausschließlich als Vertreterin des Künstlers und bestätigt, dass sie berechtigt ist, diesen Vertrag im Namen des Künstlers abzuschließen.
  • 2.3 Dieser Vertrag besteht zwischen dem Künstler und dem Auftraggeber. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die gesamte Kommunikation bezüglich des Kunstwerks ausschließlich mit der Agentur erfolgt. Der Auftraggeber akzeptiert, dass die Agentur, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, keine Haftung aus diesem Vertrag übernimmt und somit nicht für Handlungen oder Unterlassungen des Künstlers haftet.
  • 2.4 Der Künstler wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um die in der Auftragsbestätigung des Kunden angegebenen Aufführungstermine einzuhalten; diese Termine sind jedoch nur Schätzungen und die Einhaltung der Zeit ist für die Aufführung des Kunstwerks nicht von wesentlicher Bedeutung.

3. Pflichten des Kunden

  • 3.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich: (a) mit dem Künstler und der Agentur in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Kunstwerk zusammenzuarbeiten; (b) Entwürfe zu genehmigen und Referenzmaterial bereitzustellen; (c) das Kunstwerk in gutem Zustand zu halten und zu pflegen und es nur gemäß der Auftragsbestätigung der Agentur oder einer anderen schriftlichen Genehmigung zu verwenden; und (d) das Honorar zu zahlen.
  • 3.2 Die Person, die den Vertrag im Namen des Auftraggebers unterzeichnet, bestätigt, dass sie über die erforderliche Befugnis und Vollmacht verfügt, diesen Vertrag abzuschließen und zu erfüllen, und bestätigt ferner, dass sie die volle Verantwortung für die Zahlung der Gebühren übernimmt.
  • 3.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Agentur auf Verlangen alle angemessenen Kosten, Gebühren oder Verluste zu zahlen, die dem Künstler und der Agentur direkt oder indirekt durch Betrug, Fahrlässigkeit, Nichterfüllung oder Verzögerung der Erfüllung einer der Verpflichtungen des Auftraggebers aus diesem Vertrag entstanden sind, vorausgesetzt, die Agentur bestätigt dem Auftraggeber diese Kosten, Gebühren und Verluste schriftlich.

4. KEKSE

  • 4.1 Cookies sind kleine Textdateien, die beim Besuch einer Website auf Ihrem Computer, Tablet oder Smartphone gespeichert werden. Wir verwenden Cookies, um Ihnen die Navigation auf unserer Website zu erleichtern, beispielsweise indem wir Ihre Präferenzen speichern, Ihre Anmeldungen authentifizieren und Ihre Eingaben in Ihrem Kundenbereich erfassen.
  • 4.2 Wir verwenden Cookies auch, um zu verstehen, wie Besucher unsere Website nutzen, da uns dies hilft, sie zu verbessern. Beispielsweise kann uns ein Cookie mitteilen, dass viele Nutzer einen Anfrageprozess an einem bestimmten Punkt abbrechen, und diese Information hilft uns, diesen Schritt benutzerfreundlicher zu gestalten.
  • 4.3 Sie können Ihren Webbrowser so einstellen, dass er Sie benachrichtigt, wenn Sie ein Cookie erhalten, alle Cookies akzeptiert oder Cookies ablehnt. Weitere Informationen zu Cookies finden Sie in den Hinweisen des Information Commissioner's Office für die Öffentlichkeit hier .

5. ANWENDUNG DER BEDINGUNGEN

  • 5.1 Diese Bedingungen gelten: (a) für diesen Vertrag und sind Bestandteil dieses Vertrags; und (b) haben Vorrang vor allen früheren oder rückwirkenden, widersprüchlichen Bedingungen, die in der Bestellung, Auftragsbestätigung oder Angebotsannahme des Kunden enthalten sind oder auf die darin Bezug genommen wird, oder die sich aus Gesetzen, Handelsbräuchen, Gepflogenheiten oder bisherigen Geschäftsbeziehungen ergeben.
  • 5.2 Angebote des Auftraggebers für Kunstwerke werden vom Künstler nur dann angenommen, wenn: (a) dies durch eine Auftragsbestätigung des Auftraggebers erfolgt; (b) dies durch eine vom Auftraggeber unterzeichnete Bestellung, in der dieser diese Bedingungen akzeptiert, erfolgt; oder (c) (falls dies früher eintritt) der Künstler mit der Anfertigung des Kunstwerks beginnt, nachdem er die schriftliche oder mündliche Erlaubnis zum Beginn der Arbeiten erhalten hat; in diesem Fall kommt ein Vertrag über die Lieferung und den Kauf des Kunstwerks zu diesen Bedingungen zustande.
  • 5.3 Die Schätzungen der Agentur erfolgen unter der Annahme, dass kein Vertrag zustande kommt, außer in Übereinstimmung mit Bedingung 4.2.

6. LIEFERUNG

  • 6.1 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung des Kunstwerks am Geschäftssitz des Auftraggebers, wie in der Auftragsbestätigung angegeben.
  • 6.2 Vom Künstler oder der Agentur angegebene Liefertermine sind lediglich unverbindlich und werden nicht durch Mitteilung zur verbindlichen Lieferzeit erklärt. Sofern keine Liefertermine vereinbart sind, erfolgt die Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist und vorbehaltlich der Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers. Bei elektronischer Lieferung gilt das Werk unabhängig von der Auflösung als fertiggestellt.
  • 6.3 Änderungsanträge, die später als (a) drei Werktage nach Lieferung des Kunstwerks gestellt werden, können vom Künstler abgelehnt werden, wenn sie nachfolgende Aufträge beeinträchtigen könnten. In diesem Fall wird keine Honorarminderung gewährt; oder (b) sieben Tage nach Lieferung des Kunstwerks gestellt werden, werden vom Künstler abgelehnt, und es wird unwiderlegbar davon ausgegangen, dass das Kunstwerk angenommen wurde.

7. Gebühren

  • 7.1 Sämtliche Zahlungen sind an die Agentur zu leisten, deren Quittung eine vollständige und ausreichende Entlastung des Auftraggebers darstellt.
  • 7.2 Der Auftraggeber zahlt die in der Auftragsbestätigung, in einer Bestellung oder, falls der Vertrag gemäß Klausel 4.2(c) zustande gekommen ist, die vor der Erstellung des Kunstwerks durch den Künstler schriftlich per E-Mail oder Fax bestätigten oder mündlich vereinbarten Gebühren (die Gebühr).
  • 7.3 Die Lieferkosten (zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10 %) werden zu den Gebühren hinzugerechnet.
  • 7.4 Jeder Antrag auf zusätzliche Nutzung des Kunstwerks muss gemäß Ziffer 10 gestellt werden.
  • 7.5 Die Grafik wird in Papierform oder digital geliefert. Für zusätzliche elektronische oder digitale Kopien oder Ausdrucke fallen zusätzliche Gebühren an.
  • 7.6 Der Kunde ist verpflichtet, jede ihm von der Agentur vorgelegte Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt vollständig und in bar auf das Bankkonto zu begleichen.
  • 7.7 Unbeschadet sonstiger Rechte oder Rechtsmittel, die der Agentur zustehen, kann diese im Namen des Künstlers Zinsen auf den ausstehenden Betrag ab dem Fälligkeitstag in Höhe von 4 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der NatWest Bank Plc berechnen. Die Zinsen werden täglich berechnet und vierteljährlich kapitalisiert, bis die Zahlung erfolgt ist, unabhängig davon, ob dies vor oder nach einem Urteil geschieht. Der Kunde hat die Zinsen auf Verlangen unverzüglich zu zahlen. Der Künstler kann Zinsen gemäß dem Gesetz über den Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (Zinsen) von 1998 geltend machen.
  • 7.8 Sämtliche dem Künstler oder der Agentur gemäß diesem Vertrag zustehenden Beträge werden ungeachtet etwaiger anderer Bestimmungen mit Beendigung dieses Vertrags sofort fällig.
  • 7.9 Der Auftraggeber darf seine Verbindlichkeiten gegenüber dem Künstler oder der Agentur nicht mit Forderungen gegenüber anderen von der Agentur vertretenen Künstlern verrechnen.
  • 7.10 Die Agentur kann, unbeschadet ihrer sonstigen Rechte, etwaige Verbindlichkeiten des Auftraggebers gegenüber dem Künstler oder der Agentur mit etwaigen Verbindlichkeiten des Künstlers oder der Agentur gegenüber dem Auftraggeber verrechnen.
  • 7.11 Sämtliche Gebühren, Lieferkosten und Verwaltungskosten verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer, die zum jeweils gültigen Satz hinzugerechnet wird.
  • 7.12 Um Missverständnisse auszuschließen, wird darauf hingewiesen, dass es keine Minderung des Honorars geben wird, wenn das Kunstwerk in keinem Medium verwendet wird oder die Nutzungshäufigkeit geringer ist als erwartet, es sei denn, diese Möglichkeit wurde vor Beginn der Produktion des Kunstwerks durch den Künstler ausdrücklich vereinbart.

8. GEISTIGES EIGENTUM

  • 8.1 Der Künstler überträgt dem Auftraggeber die Lizenzrechte und bleibt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, Inhaber aller anderen geistigen Eigentumsrechte an dem Kunstwerk (einschließlich elektronischer Versionen); diese Rechte sind weltweit geschützt.
  • 8.2 Der Künstler macht seine Urheberpersönlichkeitsrechte an dem Kunstwerk geltend.
  • 8.3 Der Auftraggeber ist gegebenenfalls dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass das Kunstwerk keine Urheberrechte Dritter verletzt. Versäumt der Auftraggeber dies, stellt er den Künstler von allen Haftungsansprüchen, Kosten, Auslagen, Schäden und Verlusten frei, die dem Künstler aufgrund oder im Zusammenhang mit dem Verstoß gegen diese Ziffer 7.3 entstehen.
  • 8.4 Die Lizenzrechte umfassen das Recht, Kopien des Kunstwerks auszudrucken und Auszüge herunterzuladen, um die Lizenzrechte auszuüben.
  • 8.5 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, darf der Auftraggeber (einschließlich seiner Mitarbeiter und Unterauftragnehmer) das Artwork in keiner Weise verändern und keine Illustrationen, Fotografien oder Grafiken in anderen Formaten, Medien oder Auszügen verwenden, die nicht ausdrücklich in den Lizenzrechten enthalten sind.
  • 8.6 Jeglicher Verlust, jede Beschädigung oder Veränderung des Kunstwerks, solange es sich im Besitz oder unter der Kontrolle des Auftraggebers befindet, wird mit einer Gebühr in Rechnung gestellt, die mindestens der Gebühr entspricht.
  • 8.7 Die Lizenzrechte werden im Rahmen einer ausschließlichen Lizenz für das Gebiet gewährt. Die Lizenzrechte werden erst nach Zahlungseingang gemäß Ziffer 6 gewährt. Jede Genehmigung zur vorherigen Nutzung ohne Zahlung erlischt, wenn die Zahlung nicht vollständig zum Fälligkeitstermin eingeht oder der Vertrag gemäß Ziffer 9.2 gekündigt wird.
  • 8.8 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, gewährt die Lieferung eines elektronischen Bildes durch den Künstler in getrennter oder geschichteter Form dem Auftraggeber nicht das Recht, das getrennte Material zu verwenden.
  • 8.9 Bei Beendigung des Vertrags erlöschen auch die Lizenzrechte automatisch.
  • 8.10 Der Auftraggeber darf das Kunstwerk nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Künstlers an Dritte unterlizenzieren.
  • 8.11 Der Auftraggeber sichert zu, dass alle dem Künstler oder Agenten zur Verfügung gestellten Informationen und Referenzmaterialien keine Rechte Dritter, insbesondere keine Rechte an geistigem Eigentum, verletzen. Der Auftraggeber stellt den Künstler von allen Haftungsansprüchen, Kosten, Auslagen, Schäden und Verlusten frei, die dem Künstler aufgrund oder im Zusammenhang mit einem Verstoß gegen diese Ziffer 7.11 entstehen.
  • 8.12 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, verpflichtet sich der Auftraggeber, keine Dritten mit der Erstellung von Grafiken zu beauftragen, die mit der vorliegenden Grafik identisch oder ihr ähnlich sind.

9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

  • 9.1 Diese Ziffer 8 regelt die gesamte finanzielle Haftung des Künstlers und der Agentur (einschließlich der Haftung für Handlungen oder Unterlassungen ihrer Mitarbeiter, Vertreter, Berater und Subunternehmer) gegenüber dem Auftraggeber im Zusammenhang mit einem Verstoß gegen den Vertrag sowie mit Zusicherungen, Erklärungen oder unerlaubten Handlungen oder Unterlassungen (einschließlich Fahrlässigkeit), die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben.
  • 9.2 Sämtliche gesetzlich oder nach Gewohnheitsrecht implizierten Gewährleistungen, Bedingungen und sonstigen Bestimmungen sind, soweit gesetzlich zulässig, vom Vertrag ausgeschlossen.
  • 9.3 Nichts in diesen Bedingungen beschränkt oder schließt die Haftung des Künstlers oder der Agentur für Tod oder Körperverletzung aus, die auf Fahrlässigkeit, Betrug oder arglistige Täuschung zurückzuführen sind.
  • 9.4 Vorbehaltlich der Bedingungen 8.2 und 8.3 gilt Folgendes: (a) Weder der Künstler noch die Agentur haften für: entgangenen Gewinn; Geschäftsverluste; Wertminderung des Firmenwerts und/oder ähnliche Verluste; entgangene erwartete Einsparungen; Warenverluste; Vertragsverluste; Nutzungsausfall; Verlust oder Beschädigung von Daten oder Informationen; jegliche besondere, indirekte, Folge- oder rein wirtschaftliche Verluste, Kosten, Schäden, Gebühren oder Auslagen; und (b) die Gesamthaftung sowohl des Künstlers als auch der Agentur aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit oder Verletzung einer gesetzlichen Pflicht), Falschdarstellung, Rückerstattung oder anderweitig im Zusammenhang mit der Erfüllung oder der beabsichtigten Erfüllung dieses Vertrags ist auf den für das Kunstwerk gezahlten Preis beschränkt.

10. KÜNDIGUNG UND ABWEISUNG

  • 10.1 Der Kunde kann diesen Vertrag jederzeit kündigen.
  • 10.2 Jede Partei kann diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen, wenn eine Partei ihre Geschäftstätigkeit einstellt oder eine wesentliche Verletzung einer Bestimmung dieses Vertrags begeht und (im Falle einer behebbaren Verletzung) es versäumt, innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der schriftlichen Aufforderung der anderen Partei die Verletzung zu beheben.
  • 10.3 Wird der Vertrag vor der Abnahme des Kunstwerks gekündigt, sind folgende Prozentsätze des Honorars zu zahlen: (a) Die folgenden Prozentsätze des Honorars;
  • (i) 25 % vor Lieferung der Rohmaterialien;
  • (ii) 33 % nach Lieferung der Rohmaterialien;
  • (iii) 50 % nach Lieferung des Farbbildes;
  • (iv) 75 % nach Lieferung einer etwaigen überarbeiteten Illustrationsskizze;
  • (v) 100 % bei Lieferung des fertigen Kunstwerks; oder
  • (vi) anteilig, wenn es sich um ein Zwischenstadium handelt; und
  • (b) Hat der Künstler für den Zeitraum, in dem er das Kunstwerk angefertigt hat, die Annahme weiterer Aufträge von Dritten abgelehnt, behält er sich das Recht vor, den Auftraggeber hinsichtlich der dadurch entstandenen Verluste zu schädigen. Dieser Schadensersatzanspruch darf zuzüglich des in Ziffer 9.3(a) genannten Betrags 100 % des Honorars nicht übersteigen.
  • 10.4 Ungeachtet des Vorstehenden ist die Gebühr zu 100 % fällig, wenn:
  • (a) Der Kunde verwendet das Kunstwerk für den in der Stellenbeschreibung festgelegten Zweck; oder
  • (b) Der Künstler hat die Stellenbeschreibung korrekt befolgt, und die Arbeit entspricht seinem Portfolio sowie den dem Auftraggeber gezeigten Arbeiten. Der Auftraggeber erkennt an, dass eine Ablehnung aufgrund von Stil oder Komposition nicht zulässig ist.
  • 10.5 Der Kunde hat sämtliche Originalgrafiken und Muster spätestens sechs Monate nach Lieferung zurückzugeben. In jedem Fall hat der Kunde die Grafiken unverzüglich nach Beendigung des Vertrags zurückzugeben.

11. VARIATION

Änderungen des Vertrags oder dieser Bedingungen (einschließlich Anfragen nach zusätzlichen Leistungen) sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen und vom Auftraggeber und der Agentur oder in deren Namen unterzeichnet werden. Änderungen der Bedingungen können die Zahlung einer zusätzlichen Gebühr nach sich ziehen. Der Künstler behält sich das Recht vor, für jede Änderung am Kunstwerk Gebühren zu erheben.

12. GESAMTE VEREINBARUNG

Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf seinen Gegenstand.

13. AUFGABE

Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Agentur darf der Auftraggeber weder seine Rechte noch seine Pflichten aus diesem Vertrag abtreten oder auf sonstige Weise darüber verfügen.

14. HINWEISE

  • 14.1 Mitteilungen im Rahmen dieses Vertrags sind an die in der Kundenauftragsbestätigung angegebene Adresse zu richten, es sei denn, eine Partei hat schriftlich eine Ersatzadresse mitgeteilt.
  • 14.2 Mitteilungen können nur schriftlich per Einschreiben mit Rückschein, persönlich oder per E-Mail erfolgen und gelten im Falle der Postzustellung zwei Werktage nach Absendung und im Falle der persönlichen Zustellung oder E-Mail am nächsten Werktag als zugegangen, vorausgesetzt, dass im Falle einer E-Mail innerhalb von drei Werktagen nach Absendung der E-Mail ein bestätigendes Schreiben per Einschreiben mit Rückschein versandt wird.

15. Streitigkeiten

Sollte es im Zusammenhang mit diesem Vertrag zu Streitigkeiten kommen, werden die Parteien zunächst versuchen, diese durch Anrufung des Pro-Action-Komitees beizulegen. Gelingt dies nicht, wird ein Mediationsverfahren gemäß der Modellmediationsordnung des Centre for Effective Dispute Resolution (CEDR) eingeleitet. Die Parteien werden die Bestellung eines Mediators gemeinsam vereinbaren. Kommt innerhalb von 28 Tagen keine Einigung zustande, wird der Mediator vom CEDR benannt.

16. Recht und Gerichtsbarkeit

Dieser Vertrag sowie alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder seinem Gegenstand ergeben, unterliegen dem Recht von England und Wales und sind nach diesem auszulegen.